Seit dem Inkrafttreten des WEMoG zum 01.12.2020 gibt es de facto ein komplett neues WEG-Recht! Die Reform ist so umfassend ausgefallen, dass Sie zukünftig kaum noch auf Literatur und Rechtsprechung zum bisherigen WEG-Recht zurückgreifen können.
Wir bieten Ihnen einen kompakten Überblick über alle Gesetzesänderungen und deren Folgen für Ihre Praxis – damit Ihre ordnungsgemäße Verwaltung weiterhin sichergestellt ist. Es geht z.B. um folgende Themen:
Unsere Referentin, Frau RAin Dr. Kruse (Fachanwältin Wohnungseigentumsrecht) präsentiert und diskutiert mit Ihnen, wie Sie Ihre Verwaltungspraxis auf die Anforderungen des neuen WEG-Rechts einstellen können.
WEG-Reform 2020
Harmonisierung von WEG- und Mietrecht
Die Teilnehmenden lernen die umfassenden Änderungen der WEG-Reform 2020 und deren Anforderungen an die künftige Verwaltungspraxis kennen.
WEG-Verwalter*innen
Leiter*innen und Mitarbeiter*innen der Abteilungen für WEG-Verwaltung
Leiter*innen und Mitarbeiter*innen der kaufmännischen Wohnungsverwaltung