Seminar: Mieterwechsel: Abnahme, Schönheit, Schaden & Co

Streichen, spachteln, tapezieren – wer muss beim Mieterwechsel renovieren?


Entscheidend ist natürlich, welche konkreten mietvertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden – und ob Ihr Mieter eine renovierte oder unrenovierte Wohnung übernommen hat. Aber auch die wechselhafte Rechtsprechung bringt dann immer wieder neue Regeln der „Schönheit“ ins Spiel…


Unser Seminar schafft Klarheit, wann Sie Schönheitsreparaturen von Ihrem Mieter verlangen können. Es geht z.B. um:

  • Renovierungspflichten im Mietvertrag – welche Klauseln können Sie in der Praxis noch anwenden und welche sollten Sie vergessen?
  • Angemessener finanzieller Ausgleich – aber was ist schon angemessen?
  • Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis – Teilung mit Mieter?
  • Vereinbarungen von Vormieter und Nachmieter – wie wirken sie sich aus?
  • Wann sind Sie als Vermieter trotz wirksamer Renovierungsklausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet?
  • Mieter renoviert nicht fachgerecht – „Verschlimmbesserungen“, was tun?
  • Schadensersatz – wann können Sie auf diesem Weg zu Ihrem Recht kommen?
  • Schadensberechnung – wenn Ihr Mieter die Schönheitsreparaturen unterlässt?
  • Wann und wie können Sie Ihren Schaden über die Kaution abrechnen?
  • Welche Rechtsfolgen hat das Wohnungsabnahmeprotokoll – wie muss es aussehen, damit Sie daraus Ansprüche geltend machen können?
  • Wie sollte Ihr gut gefertigtes Einzugsprotokoll aussehen?
  • Räumung, Rückbaupflicht und Räumungsvollstreckung – wie läuft das?

Unser Referent, Herr Harald Krüger, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, wird Ihnen praxisgerechte Lösungen vorstellen.


Inhalt

  • Schönheitsreparaturen
    • Neuestes vom BGH
    • Wechselseitige Zahlungsansprüche
    • Voraussetzungen, Fälligkeit und Fristenpläne
    • Unrenoviert übergebene Wohnungen und die Folgen
    • Individuelle Regelungen
    • Unwirksame Übertragung
  • Vertragsabwicklung
    • Geschuldeter Zustand bei Rückgabe der Mieträume
    • Wohnungsabnahme und Schlüsselrückgabe
    • Rechtssichere Abnahme- und Übergabeprotokolle
    • Rückbaupflichten des Mieters
    • Aufrechnung und Verjährung
  • Schadensersatz
    • Abgrenzung von Schäden
    • Haftung und Zurechnung
    • Unterlassene oder unfachmännische Renovierung
    • Schadensberechnung

Ziel

Die Teilnehmenden lernen:

  • die eigenen Ansprüche und Rechte – unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung – exakt zu erkennen und durchzusetzen,
  • Wohnungsabnahmen und Mieterwechsel in der Praxis sicher durchzuführen.

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen und Führungskräfte der kaufmännischen und technischen Wohnungsverwaltung, Mitarbeiter:innen der Mahn- und Klageabteilung, Mitarbeiter:innen, die Wohnungsabnahmen durchführen


Dauer / Netto-Zeit

9-17 Uhr / 7 Std.
Unsere Veranstaltung vermittelt Kenntnisse gemäß der Weiterbildungsverpflichtung nach MaBV (§§ 34c, GewO, 15b Absatz 1 MaBV)

Termine und Orte



Trainer

Herr RA Harald Krüger

Preis

€ 450,00 pro Person zzgl. MwSt. inkl. PDF-Seminarunterlage und Teilnahmebestätigung