Der Bundestag hat die WEG-Reform am 17.09.2020 endgültig beschlossen und die Rechtsänderungen treten zwei Monate nach der Zustimmung des Bundesrates ein – dieses könnte schon zum 01.12.2020 sein!
Die Änderungen sind grundlegend in Aussicht gestellt und werden erhebliche Auswirkungen auf Ihre Verwaltungspraxis haben. Sie sollten also vorbereitet sein auf Änderungen wie z.B.:
Unsere Referentin, Frau RAin Dr. Kruse (Fachanwältin Wohnungseigentumsrecht) präsentiert und analysiert mit Ihnen die für die Verwaltungspraxis wichtigsten Gesetzesänderungen.
Gesetzesentwurf zur WEG-Reform 2020
Die Teilnehmer/innen lernen frühzeitig die angekündigten Änderungen der großen WEG-Reform 2020 und deren Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis kennen.
WEG-Verwalter/innen, Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Abteilungen für WEG-Verwaltung, Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der kaufmännischen Wohnungsverwaltung